BMW Versicherung Dillingen an der Donau

BMW Versicherung

BMW Versicherung
Ihr BMW in sicheren Händen

Der Alltagsverkehr kann schnell turbulent werden. Da ist es eine angenehme Gewissheit, dass das eigene Fahrzeug mit einer zuverlässigen Versicherung geschützt wird. Financial Services bietet Ihnen individuelle Versicherungsangebote an, die Ihnen, neben der Freude am Fahren, auch Sicherheit im Alltag garantieren.

Ihre Vorteile des Abschlusses einer BMW Versicherung bei uns:

  • Beste Leistungen vom BMW-Partner direkt
  • Mühelose Schadenabwicklung
  • Passender Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz zu ansprechenden Preisen
UNSERE BMW-AUTOMOBILVERSICHERUNGEN –
DAMIT SIE BERUHIGT UND SORGLOS AUTO FAHREN

Mit der BMW Automobilversicherungen* erhalten Sie die passenden Versicherungsleistungen für Ihr Fahrzeug. Neben einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Vollkaskoversicherung sind für Sie je nach Wahl weitere, besondere Sonderleistungen inbegriffen.

Diese exklusive Absicherung zu attraktiven Konditionen erwarten Sie bei der Kfz-Versicherung* Ihres BMWs:

  • Umfassender Fahrzeugschutz
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Exklusive Zusatzleistungen
  • Versicherungsschutz zu ansprechenden Preisen
  • Schnelle Hilfe im Schadensfall
  • Recht auf Reparatur bei unserer BMW-Servicewerkstatt.

* Vertragspartner und Risikoträger sind je nach angebotener Versicherung die ERGO Direkt Versicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg oder die AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des Versicherers.

DIE BMW RATENSCHUTZVERSICHERUNG

Bei der Ratenschutzversicherung* werden Ihre monatlichen Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall übernommen. Optional kann eine zusätzliche Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden, bei der die Ratenschutzversicherung die Finanzierungsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt.

Leistungen der Ratenschutzversicherung:

  • Übernahme der Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung (bis zu 35 Monate je Leistungsfall). In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
  • Übernahme der Zahlungen der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag (“Karenzzeit”) bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit. Jedoch maximal für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Finanzierungslaufzeit. Zielfinanzierung wird in die Zielrate nicht übernommen.
  • Exklusive Zusatzleistungen
  • Versicherungsschutz zu ansprechenden Preisen
  • Im Todesfall: Sicherung der Summe aller noch fälliger Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.
  • Alternativ “Schutz gegen Schwere Krankheiten”: Übernahme der Summe der fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag ab Zeitpunkt der Erstdiagnose (Krankheit muss einen Monat nach Erstdiagnose fortbestehen). In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate nicht übernommen.

Einschränkungen der Ratenschutzversicherung:

Am Anfang des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Mit dem Datum des Versicherungsbeginns beginnt die Wartezeit, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Versicherungsfälle, die während der Wartezeit eintreten, werden nicht von der Versicherung eingeschlossen. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.

Vertragsinformationen der Ratenschutzversicherung:

  • Höchstversicherungssumme: 150.000,– EUR bzw. 2.500,– EUR pro Monat
  • Widerrufsrecht: 30 Tage
  • Höchstversicherungsdauer: 120 Monate
  • Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre***
Die Laufzeit der Ratenschutzversicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrags. Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und der Auszahlung des Finanzierungsbeitrages.

* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
** Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.
*** Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre.

SHORTFALL GAP UND KAUFPREISSCHUTZ 20 PLUS

Die Shortfall GAP* Versicherung ersetzt bestehende Restforderungen aus der Differenz zwischen dem Ablösewert des Finanzierungsvertrages am Tag des Schadens und dem Wiederbeschaffungswert. Die Selbstbeteiligung Ihrer Kaskoversicherung und der unverbrauchte Teil der Anzahlung werden mit Abschluss der Versicherung erstattet. Somit ist Ihr Fahrzeug bei Diebstahl und Totalschäden** geschützt.
Sie können zusätzlich den Kaufpreisschutz 20 Plus* abschließen. Hier wird in diesen Schadensfällen pauschal 20% des ursprünglich geleisteten Kaufpreises der Rechnung erstattet.

Vertragsinformationen des Shortfall GAP:

  • Höchstleistungssumme 15.000 € für die Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert.
  • Höchstleistungssumme 15.000 € für die Absicherung des unverbrauchten Teils der Anzahlung.
  • Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  • Höchstversicherungsdauer von 120 Monaten.
  • Die Versicherung endet mit ihrem Ablauf, spätestens nach 120 Monaten oder mit Erreichen des Fahrzeugalters von 10 Jahren.
  • Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und Auszahlung des Finanzierungsbetrages.

Vertragsinformationen des Kaufpreisschutz 20 Plus:

  • Höchstleistungssumme 30.000 €.
  • Widerrufsrecht von 14 Tagen.
  • Höchstversicherungsdauer von 120 Monaten.
  • Die Versicherung endet mit ihrem Ablauf, spätestens mit Erreichen des Fahrzeugalters von 10 Jahren./li>
  • Die Versicherung endet mit ihrem Ablauf, spätestens nach 120 Monaten oder mit Erreichen des Fahrzeugalters von 10 Jahren.
  • Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und Auszahlung des Finanzierungsbetrages.

* Vertragspartner und Risikoträger ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
** Gemäß Definition in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Shortfall GAP bzw. den Kaufpreisschutz 20 Plus.

LEASINGRATENVERSICHERUNG

Die Leasingratenversicherung* bietet Ihnen finanzielle Sicherheit während eines laufenden Leasingvertrages. Sie übernimmt die monatlichen Leasingraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall. Zuzüglich kann die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit abgeschlossen werden, die die Beiträge Ihrer Leasingraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit deckt. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme keine Arbeitnehmer oder Selbstständige sind, wird alternativ zur Arbeitslosigkeitsversicherung der Schutz gegen schwere Krankheiten angeboten.

Leistungen der Leasingratenversicherung:

  • Übernahme der Zahlung der monatlichen Leasingraten nach Ablauf der leistungsfreien Karenzzeit von 42. Tagen** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (bis zu 35 Monate je Leistungsfall).
  • Übernahme der Zahlungen der monatlichen Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, bzw. bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit. Jedoch maximal für 12 Monate.
  •  Im Todesfall: Die Leistung richtet sich nach dem Eintritt des im Leasingvertrag vereinbarten Erbens. Tritt der Erbe nicht in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme dem Kündigungsschaden, den die BMW Bank GmbH dem Leasingnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages in Rechnung stellt (Kündigungsschaden = Differenz zwischen Ablösewert und Verkaufserlös des geleasten Fahrzeugs), maximal 15.000 EUR.
    Tritt der Erbe in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme 12 Leasingraten für das Leasingfahrzeug in der Höhe, die zum Zeitpunkt des Todes galt, bis zu einer Summe von 15.000 EUR.
  • Alternativ “Schutz gegen Schwere Krankheiten”: Bei Erstdiagnose einer Schweren Krankheit während der Dauer des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn übernimmt die Leasingratenversicherung das Zwölffache der bei Eintritt der Schweren Krankheit geltenden monatlichen Leasingrate als Einmalzahlung bis zu 15.000 EUR.

Vertragsinformationen der Leasingratenversicherung:

  • Versicherungssumme: max.15.000 € bzw. 2.500 € pro Monat
  • Widerrufsrecht: 30 Tage
  • Höchstversicherungsdauer: 60 Monate
  • Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre***
  • Leasingverträge sind versicherbar bis zu einem Leasingwert von 150.000 €.
  • Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Leasingvertrages.
  • Der Beitrag zur Versicherung ist ein Monatsbeitrag.
  • Der Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich bestehender Wartezeiten, mit dem Datum der ersten Ratenfälligkeit des Leasingvertrages, der der Leasingratenversicherung zugrunde liegt, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung.

Leistungsvoraussetzungen der Leasingratenversicherung:

  • Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung.
  • Versicherungsfälle während der Wartezeit sind nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.

* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
** Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.
*** Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre.

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