Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV) hat ein Unternehmer Geschäftsfahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf Ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Eine Vernachlässigung dieser Pflicht, wird mit einem Bußgeld geahndet.
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Prüfung zum Einhalten der UVV nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV)
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